Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB) der Noris Biochemie GmbH
I. Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen, Teilunwirksamkeit
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("AVLB") gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Noris Biochemie GmbH (nachfolgend „Noris“ oder „wir“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Diese AVLB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) mit demselben Kunden, ohne dass Noris in jedem Einzelfall nochmals darauf hinweisen muss.
3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Noris stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Noris in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos liefert.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) bedürfen der Schriftform.
5. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung. Gesetzliche Vorschriften gelten auch ohne ausdrückliche Erwähnung, soweit sie nicht durch diese AVLB abgeändert oder ausgeschlossen sind.
II. Vertragsschluss und Schriftform
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Noris kann dieses innerhalb von drei Wochen durch Auftragsbestätigung oder Lieferung annehmen.
3. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
4. Produktbeschreibungen, Angaben über Maße, Gewicht, chemische Zusammensetzung usw. sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als solche vereinbart.
5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Kommunikation per Fax oder E-Mail ist ausreichend, sofern eine unterschriebene Erklärung übermittelt wird.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anders vereinbart, verstehen sich Preise netto in Euro ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Transport und sonstiger öffentlicher Abgaben.
2. Maßgeblich sind die Preise am Tag der Lieferung. Noris ist berechtigt, die Preise bei Kostensteigerungen anzupassen.
3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Zahlungen gelten erst mit Gutschrift als bewirkt.
4. Bei Zahlungsverzug ist Noris berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur bei Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6. Noris kann elektronische Rechnungen versenden. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
IV. Lieferung und Gefahrübergang
1. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt oder dem Spediteur übergeben wird.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer oder bei Abholung mit Bereitstellung auf den Kunden über.
3. Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Bei einer Dauer von mehr als acht Wochen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Noris ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen gelten als selbstständige Leistungen.
5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind, ist Noris berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde der Aufforderung zur Sicherheitsleistung nicht fristgerecht nachkommt.
V. Exportkontrolle
1. Noris verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren Exportkontrollvorschriften.
2. Der Kunde verpflichtet sich, Noris auf Anforderung die zur Einhaltung dieser Vorschriften notwendigen Informationen bereitzustellen.
3. Noris ist berechtigt, Bestellungen zu widerrufen oder zu stornieren, wenn durch deren Ausführung Exportkontrollvorschriften verletzt würden.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
2. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
3. Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Wertanteil.
VII. Mängelanzeige und Gewährleistung
1. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
2. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Ein Rücktritt ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen.
3. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, es sei denn, gesetzlich ist eine längere Frist vorgesehen.
VIII. Haftung
1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftung).
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 80.000 Euro oder das Doppelte des Nettoauftragswerts der betroffenen Lieferung.
3. Weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
IX. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter https://noris-biochemie.de/datenschutzerklarung.
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Gerichtsstand ist der Sitz von Noris in Deutschland. Noris ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Eigentumsvorbehalte gilt das Recht des Lageorts, sofern das deutsche Recht unzulässig oder unwirksam ist.
XI. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: Juni 2025